Volltext des medizinischen Gutachtens


GUTACHTEN
 
  1. Seine k. und k. Hoheit, der durchlauchtigste Kronprinz, ist zunächst an Zetrümmerung des Schädels und der vorderen Hirnpartie gestorben.
  2. Diese Zertrümmerung ist durch einen aus unmittelbarer Nähe gegen die rechte vordere Schläfengegend abgefeuerten Schuß veranlaßt worden.
  3. Ein Schuß aus einem Revolver mittleren Kalibers war geeignet, die beschriebene Verletzung zu erzeugen.
  4. Das Projektil wurde nicht vorgefunden, da es durch die über dem linken Ohr konstatierte Ausschußöffnung ausgetreten war. 
  5. Es unterliegt keinem Zweifel, daß Seine k. u. k. Hoheit sich den Schuß selbst beigebracht hat und daß der Tod augenblicklich eingetreten ist.
  6. Die vorzeitige Verwachsung der Pfeil- und Kranznaht, die augenfällige Tiefe der Schädelgrube und die sogenannten fingerförmigen Eindrücke an der inneren Fläche der Schädelknochen, die deutliche Abflachung der Hirnwindungen und die Erweiterung der Hirnkammer sind pathologische Befunde, welche erfahrungsgemäß mit abnormen Geisteszuständen einherzugehen pflegen und daher zur Annahme berechtigen, daß die Tat in einem Zustand von Geistesverwirrung geschehen ist.


Hofrat Dr. E. Hofmann m. p.
Professor der gerichtlichen Medizin

Professor Dr. Hans Kundrat m. p.
Vorstand des pathologisch-anatomischen Institutes, als Obduzent

Professor Dr. Hermann Widerhofer m. p.
 k. k. Leibarzt

Vom Obersthofmeisteramte Sr. k. u. k. apostolischen Majestät

 

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