GUTACHTEN
-
Seine k. und k. Hoheit, der durchlauchtigste Kronprinz, ist zunächst
an Zetrümmerung des Schädels und der vorderen Hirnpartie gestorben.
-
Diese Zertrümmerung ist durch einen aus unmittelbarer Nähe gegen
die rechte vordere Schläfengegend abgefeuerten Schuß veranlaßt
worden.
-
Ein Schuß aus einem Revolver mittleren Kalibers war geeignet, die
beschriebene Verletzung zu erzeugen.
-
Das Projektil wurde nicht vorgefunden, da es durch die über dem linken
Ohr konstatierte Ausschußöffnung ausgetreten war.
-
Es unterliegt keinem Zweifel, daß Seine k. u. k. Hoheit sich den
Schuß selbst beigebracht hat und daß der Tod augenblicklich
eingetreten ist.
-
Die vorzeitige Verwachsung der Pfeil- und Kranznaht, die augenfällige
Tiefe der Schädelgrube und die sogenannten fingerförmigen Eindrücke
an der inneren Fläche der Schädelknochen, die deutliche Abflachung
der Hirnwindungen und die Erweiterung der Hirnkammer sind pathologische
Befunde, welche erfahrungsgemäß mit abnormen Geisteszuständen
einherzugehen pflegen und daher zur Annahme berechtigen, daß die
Tat in einem Zustand von Geistesverwirrung geschehen ist.
Hofrat Dr. E. Hofmann m. p.
Professor der gerichtlichen Medizin
Professor Dr. Hans Kundrat m. p.
Vorstand des pathologisch-anatomischen Institutes, als Obduzent
Professor Dr. Hermann Widerhofer m. p.
k. k. Leibarzt
Vom Obersthofmeisteramte Sr. k. u. k. apostolischen Majestät
|